Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

sozialversicherungsbeiträge arbeitgeberanteil

14.10.2009 | 16:54 Uhr

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung

Der Arbeitgeberanteil ist Bestandteil der betrieblichen Lohnnebenkosten. Dieser beschreibt den Teil des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), den der Arbeitgeber zu tragen hat. Dies ist genau die Hälfte des gesamten Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die zweite Hälfte wird von dem Arbeitnehmer getragen.

Neben dem Anteil des Arbeitnehmers, also genau die Hälfte des GKV Beitrages, muss seit dem 01.07.2005 der Arbeitnehmer zusätzlich einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % bezahlen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

3 Kommentare zu “Arbeitgeberanteil Sozialversicherung”
  1. Reinhard sagt:

    Guten Tag!

    Ich möchte hier einen Sonderfall der Krankenversicherung schildern und meine Frage stellen.

    Ich war 2003 Single und habe mich privat krankenversichert. 2005 habe ich geheiratet; meine Frau hat z.Z. kein Einkommen.

    Somit zahle ich etwa 400 Euro für meine PKV und etwa 300 Euro für die GKV meiner Frau. Vom Beitrag meiner PKV trägt mein Arbeitgeber die Hälfte, also 200 Euro.

    Nun meine Frage: Muss mein Arbeitgeber auch noch einen Anteil des Beitrags der GKV meiner Frau zahlen?

    Vielen Dank und freundliche GrĂĽĂźe

    Reinhard

  2. Ciceroowl sagt:

    Mal eine Frage, warum wird dir denn die Karte veweigert mit Hinweis darauf das du nur Leistungen erhälst, sobald dein Beitrag für die freiwillge Krankenversicherung gezahlt wird?

  3. Ciceroowl sagt:

    MuĂź er nicht, nur fĂĽr dich.

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