Lexikon - Krankenversicherung -
Finanzhilfe in besonderen Notlagen für Krankenkassen
Spitzenverbände der Krankenkassen können auf Bundesebene freiwillige Finanzausgleiche innerhalb ihrer Kassenart schaffen, wenn Krankenkassen in besonderer Notlage oder ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet ist. Finanzausgleichsziel ist es, Anpassungs-und Sanierungsprozesse von Krankenkassen in jeder Kassenart finanziell zu unterstützen.
Gesetzlich dazu verpflichtet sind sie aber nicht. Seit dem GKV-Finanzstärkungsgesetz ist der kasseninterne Finanzausgleich zwischen Altbundesländern und dem Beitrittsgebiet zur Unterstützung der Sanierungs- und Entschuldungsprogramme der Krankenkassen im Beitrittsgebiet möglich.