Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

zahnärzte honorar

15.10.2009 | 15:11 Uhr

Honorarverteilungsmaßstab

Der Honorarverteilungsmaßstab regelt die Verteilung der Honorare, die die Krankenkassen an die niedergelassenen Ärzte zahlen. Abrechnen kann der Arzt alle Behandlungen, die zur ärztlichen Versorgung des Patienten notwendig sind bis zu einer festgelegten Gesamtpunktzahl. Auch Belegärzte in Krankenhäusern unterliegen diesem Verteilungsmaßstab. Sie haben ebenso wie der niedergelassene Arzt Vorschriften zu beachten, die sehr umfangreich sind.

Kann ein Arzt nicht kostendeckend arbeiten, so kann er selbst entscheiden, welche ärztlichen Leistungen er anbietet. Ärztliche Versorgungen die außerhalb seines Fachgebietes liegen kann er nicht abrechnen, es sei denn es handelt sich um notfallmäßige Behandlungen. Untersuchungen an Patienten in Heimen kann der Arzt ebenfalls nicht abrechnen wenn ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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