Dienstag, 21. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.10.2009 | 14:01 Uhr

Abrechnung ärztlicher Leistungen

Die Abrechnung ärztlicher Leistungen in Deutschland ist streng geregelt. Für die Abrechnung ihrer Leistungen müssen Ärzte eine Auflistung der erbrachten Leistungen unter der Angabe des entsprechenden Datums und der festgestellten Diagnose bzw. des Befundes an die Krankenkasse übermitteln. Dazu wird ein bestimmter Schlüssel angewendet.

Hierbei handelt es sich um Codes die jeder erdenklichen Diagnose zugeteilt sind und vom Arzt angewendet werden müssen. Die Codes sind in dem sogenannten ICD Schlüssel zusammengefasst und dessen Anwendung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Transparenz in das System zu bringen. Die Höhe der Abrechnung ist für jeden Fall einzeln in einem einheitlichen Bewertungsmaßstab vorgegeben (EBM).

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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