Krankenkassen
Allergiker müssen unverträgliche Stoffe beim Zahnarzt selbst zahlen
Ernüchterung bei Allergikern: Patienten, bei denen der Zahnarzt bei ihrer Zahnbehandlung auf Grund von Allergien des Patienten, Ersatzstoffe verwenden muss, müssen diese Zusatzkosten selber bezahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt in diesem Falle nicht. Dies ist ein Auszug aus der Antwort der Bundesregierung, die auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion reagierten. Die Regierung weist auf die Regelung, dass bei einer nachgewiesenen Allergie nur ein Werkstoff verwendet werden darf, der vertragen wird, bedeute nicht, dass die Kassen ihn bezahlen, hin.