Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Ortskrankenkassen

14.10.2009 | 14:46 Uhr

Allgemeine Ortskrankenkasse

Allgemeine Ortskrankenkassen sind im Grunde ganz normale gesetzliche Krankenkassen. Diese Besonderheit bei diesen Krankenkassen liegt darin, dass ihre Zuständigkeit auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt ist. Diese Begrenzung besteht nicht auf freiwilliger Basis, sondern kann vielmehr die Landesregierung festlegen.

Die Krankenkasse hat sich an diese Vorgaben zu halten. Bei Allgemeinen Ortskrankenkassen handelt es sich um Körperschaften öffentlichen Rechts. Das heißt, dass sie der Aufsicht der Landesregierung unterliegen.

Den Einfluss von Allgemeinen Ortskrankenkassen hat der Gesetzgeber im Jahre 1992 durch die Einführung der freien Krankenkassenwahl für Patienten zum Teil aufgehoben. Seit dem spielen Allgemeine Ortskrankenkassen nur noch eine geringe Rolle.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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