AOK Westfalen-Lippe
AOK Westfalen-Lippe verzichtet auf Gehnehmigung
Lt. ifk hat die AOK Westfalen-Lippe auf die Genehmigung von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls. Dies ist zunächst bis zum 31. März 2010 befristet.
Mit der Verordnung außerhalb des Regelfalls ist eine Fortsetzung der Therapie auch dann möglich, wenn sich eine Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen lässt.
Der IFK hat auch eine Übersicht über die Genehmigungspflicht der Krankenkassen.