Medikamente
AOKen dürfen ihre Ausschreibungen in fünf Bezirken vollziehen
Das Landessozialgericht NRW hat eine Beschwerde eines Medikamentenherstellers zurückgewiesen.
Ein Pharmaunternehmen hatte sich beschwert, dass die AOKen Ihre Rabattverträge in nur 5 Bezirken ausschreiben. Dadurch wären die Chancen für mittelständische Unternehmen geringer.
Die Begründung war, dass ein teil der mittelständischen Unternehmen, welche geklagt haben, an den Ausschreibungen schon erfolgreich teilgenommen haben.
Der Ankauf der Produkte mit Wirkstoffen (Generika) kann somit über eine bundesweite Ausschreibung stattfinden.