verschreibungspflichtige medikamente
Apothekenabschlag
Ein Apothekenabschlag ist ein Rabatt, den die Krankenkassen von den Apothekern für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde dieser Abschlag um 30 Cent auf 2,30 Euro erhöht. Dieser Satz gilt jedoch nur für Fertigerzeugnisse.
Bei anderen Arzneimitteln beträgt der Rabatt 5% des Ausgabepreises. Voraussetzung um diesen Rabatt zu erhalten ist, dass die Rechnung der Apotheker innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang beglichen wird. Der Rabatt ist somit vergleichbar mit einem Skonto.