Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

verschreibungspflichtige medikamente

14.10.2009 | 15:50 Uhr

Apothekenabschlag

Ein Apothekenabschlag ist ein Rabatt, den die Krankenkassen von den Apothekern für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde dieser Abschlag um 30 Cent auf 2,30 Euro erhöht. Dieser Satz gilt jedoch nur für Fertigerzeugnisse.

Bei anderen Arzneimitteln beträgt der Rabatt 5% des Ausgabepreises. Voraussetzung um diesen Rabatt zu erhalten ist, dass die Rechnung der Apotheker innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang beglichen wird. Der Rabatt ist somit vergleichbar mit einem Skonto.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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