Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

richtlinien arzneimittel

14.10.2009 | 15:54 Uhr

Apothekenbetriebsordnung

Die Apothekenbetriebsordnung ist vergleichbar mit jeder anderen Betriebsordnung. Sie gilt im speziellen für Apotheken. Darin ist geregelt, welche Ausstattung eine Apotheke haben muss, welche Anforderungen an das Personal gelten, wie die Lagerhaltung stattfinden muss und wie der Vorgang der Annahme und Abgabe von Arzneimitteln durchzuführen ist, insbesondere im Arzneimittel Versandhandel.

Aber auch grundsätzliche Punkte, wie zum Beispiel die Pflicht zur Dienstbereitschaft, der Ablauf von Arzneimittelprüfungen, sowie einzelne Rezepturen sind in der Apothekenbetriebsordnung geregelt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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