Apotheke
Apotheker riskieren Entzug der Betriebserlaubnis bei Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept

Apotheker riskieren Verlust der Betriebserlaubnis bei unerlaubter Abgabe von Medikamenten
Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte die Klage eines Apothekers ab, der seine Betriebserlaubnis verloren hatte, weil er einem Drogenabhängigen ohne gültiges Rezept verschreibungspflichtige Medikamente gegeben hatte. Zudem soll der 64-jährige Apotheker Medikamente mit aufputschender Wirkung abgegeben haben.
Anfang letzten Jahres wurde der Apotheker zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und vom Landesamt für Gesundheit und Soziales die Betriebserlaubnis entzogen, weil er ein hohes „Maß an Verantwortungslosigkeit“ gezeigt hatte. Der Apotheker hatte daraufhin auf Rückgabe seiner Betriebserlaubnis geklagt, wurde jedoch vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen, da Apotheker grundsätzlich mit deren Verlust rechnen müssen, wenn sie ein derartiges Verhalten an den tag legten.