Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.10.2009 | 16:27 Uhr

Approbation

Ein Apotheker muss sich in Deutschland einer staatlichen Prüfung unterziehen. Er erhält nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung seine Approbation, also seine staatliche Zulassung zur Ausbildung für einen Heilberuf, wie zum Beispiel der Beruf des Apothekers, des Arztes oder des Zahnarztes.

Jeder Beruf hat eine eigene Approbationsordnung. Diese legt die Dauer und die Inhalte der Ausbildung fest. Auch die Art der Prüfungen und die Kriterien zur Erteilung einer Approbation sind hier geregelt.

Seit Oktober 2003 versucht man durch eine neue Approbationsordnung die Ausbildung praxisnäher zu gestalten. Die Stärkung sozialer Kompetenzen und das Verständnis für ökonomische Vorgänge stehen hier im Vordergrund.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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