private krankenversicherungen
Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip gilt bei den privaten Krankenkassen. Darunter wird verstanden, dass der Versicherte für die in Anspruch genommene Leistung eine ungefähr gleichwertige Gegenleistung erbringen muss. Daher werden die Versicherungsbeiträge anhand spezieller und individueller Faktoren berechnet.
Hierunter fallen z.B. die Vorerkrankungen und das Alter der jeweiligen Versicherten. Dieses Prinzip ist ein Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, bei denen jeder Versicherte einen Beitrag in Höhe der eigenen wirtschaftlichen Leistung erbringen muss. Am 1. Januar 2009 wurde für die privaten Krankenkassen allerdings ein Basistarif eingeführt, der das Äquivalenzprinzip abmildert.