Lexikon - Krankenversicherung -
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen
Es ist den Krankenkassen in Deutschland gestattet für verschieden Aufgaben Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Dabei kann es sich zum Beispiel um verschieden Projekte handeln, die die Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen fördern sollen.