Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

urlaubsanspruch arbeitsunfähigkeit

14.10.2009 | 17:14 Uhr

Arbeitsunfähigkeit

In Deutschland sind Arbeitnehmer gegen eine Arbeitsunfähigkeit versichert. Wann eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt regelt der Gemeinsame Bundesausschuss. Dieser besagt, dass eine Arbeitsunfähigkeit dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit, die er vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt hat, jetzt nicht mehr ausüben kann.

Neben dieser Definition gilt man auch als Arbeitsunfähig, wenn man zwar noch nicht Arbeitsunfähig ist, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Fortführung der aktuellen Tätigkeit Arbeitsunfähig wird.

Ein Arbeitsunfähiger wird nach seiner Behandlung durch eine schrittweise Einführung in die ursprüngliche Tätigkeit, wieder an das Arbeitsleben herangebracht. Der Status eines Arbeitsunfähigen wird durch diese Maßnahme jedoch nicht aufgehoben.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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