Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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4.10.2009 | 13:36 Uhr

Arzneimittel Rabattverträge

Arzneimittel-Rabattverträge können die Krankenkassen mit den einzelnen Herstellern der Arzneimittel vereinbaren. Dabei gehen die gesetzlichen Krankenkassen Verträge mit den Arzneimittelherstellern ein, dass bestimmte Medikamente exklusiv an die Kunden der speziellen Krankenkasse ausgegeben werden. Dafür erhalten die gesetzlichen Krankenkassen von den Herstellern der Medikamente Rabatte.

Das Ziel der Krankenkasse ist es, den Versicherten die Medikamente mit Festpreis trotzdem kostenfrei anbieten zu können. Dies soll durch die Kostenersparnisse, die durch die Rabatte zustande gekommen sind ermöglicht werden. Für die Versicherten bedeutet dies allerdings, dass diese nur Medikamente von speziellen Herstellern erhalten. Sollten die Versicherten das gleiche Medikament von einem anderen Hersteller bevorzugen, dann muss der Versicherte die Kosten für das Medikament selber tragen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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