versandhandel mit medikamenten
Arzneimittel Versandhandel
Seit dem Jahr 2004 ist der Versand von Arzneimitteln innerhalb von Deutschland erlaubt. Sollte es sich dabei um verschreibungspflichtige Medikamente handeln, dann muss zuvor der Versicherte das Rezept per Post an die Apotheke senden. Erst dann darf das Arzneimittel verschickt werden.
Der Versandhandel ist dabei sehr strengen Regeln unterstellt. Dies soll bewirken, dass keine gefälschten Medikamente auf den Markt kommen und kein Missbrauch mit Arzneimitteln stattfindet. Mittlerweile lassen sich allerdings auch Medikamente aus dem Ausland über sogenannte Internet-Apotheken bestellen. Hierbei ist das Problem, dass die Herkunft und die Richtigkeit der Medikamente nicht mit Sicherheit garantiert werden kann. Daher können somit gefälschte und schädliche Arzneimittel eingenommen werden.