Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

packungsgrößen medikamente

4.10.2009 | 14:00 Uhr

Arzneimittelabgabe

Bei der Arzneimittelabgabe müssen sich die Apotheken an einige Regel halten. So sind diese bspw. zu Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Das hat zur Folge, dass die Apotheken die günstigsten Medikamente verkaufen müssen. Außerdem muss die kleinste Packungsgröße mit dem wenigsten Inhalt, wenn nicht etwas anderes vom Arzt verordnet wurde, abgegeben werden.

Für den Fall, dass der Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, die spezielle Rabatte mit einem Arzneimittelherstellern ausgehandelt hat, dann ist die Apotheke dazu verpflichtet, das Medikament von diesem Hersteller auszugeben. Dabei muss allerdings der Inhalt und der Wirkstoff exakt mit dem auf dem Rezept übereinstimmen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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