Sonntag, 19. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

wirtschaftlichkeitsprüfung zahnärzte

4.10.2009 | 14:04 Uhr

Arzneimittelbudget Ablösungsgesetz (ABAG)

Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Es bewirkte, dass das Arznei- und Heilmittelbudget abgeschafft wurde. Dadurch fiel die zuvor bestehende Obergrenze für die Ausgabe von Arzneimitteln vollständig weg. Mit dem neuen Gesetz wurden allerdings Abgabeobergrenzen für die Ärzte in Form von Vereinbarungen festgelegt. Dadurch sind Durchschnittswerte definiert worden, wie viele Medikamente einem Patienten ungefähr zustehen.

Sollte ein Arzt die vorgeschriebenen Grenzen überschreiten, dann wird dieser zunächst beraten, wie besser gewirtschaftet werden kann. Unter Umständen kann allerdings auch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bei dem Arzt durchgeführt werden.

Da die Ausgaben durch dieses Gesetz nicht gesenkt werden konnten, wurde am 1. Mai 2006 das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes erlassen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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