pharmazie großhandel
Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)
Durch die Arzneimittelpreisverordnung sind die Preise der apothekenpflichtigen Medikamente festgelegt. Diese Preise beinhalten zum einen den Verkaufspreis des Herstellers. Die Höhe von diesem kann frei gewählt werden. Auf diese Kosten kommen die Preise des pharmazeutischen Großhandels,die fest definiert sind.
Des Weiteren entsteht durch die Apotheken ein weiterer Zuschlag, der sich aus drei Prozent, einem Festzuschlags von 8,10 Euro je Packung und der Mehrwertsteuer zusammensetzt. Dieser endgültige Preis ist in allen Apotheken gleich.
So entsteht kein Preisdruck und die Verbraucher müssen keinen Preisvergleich durchführen.  Überdies ist geregelt, dass die Medikamentenhersteller Rabatte an die gesetzlichen Krankenkassen für verschreibungspflichtige Medikamente vergeben dürfen. Dies gilt allerdings nicht für den pharmazeutischen Großhandel.