Medikamente
Arzneimittelversorgungs – Wirtschaftlichkeitsgesetz ( AVWG )
Dieses Gesetz wurde am 1. Mai 2006 eingeführt. Das Ziel dieses Gesetzes war es, die immer weiter steigenden Arzneimittelkosten zu senken. Dazu wurden über dieses Gesetz einige Bestimmungen erlassen. Zum einen wurden die Festbeträge für Medikamente abgesenkt, wodurch die Versicherten nun dazu angehalten sind, sich vom Arzt günstigere Medikamente verschreiben zu lassen, sodass die Patienten keine Zuzahlungen leisten müssen.
Des Weiteren ist über das Gesetz geregelt, dass die pharmazeutischen Unternehmen und die Krankenkassen Rabattverträge aushandeln können. Außerdem durften die Preise für verordnungsfähige Medikamente in einer Spanne von zwei Jahre nicht angehoben werden. Neben den zuvor genannten Verordnungen gab es noch einige weitere, die eine Kostenreduktion erreichen sollten.