Lexikon - Krankenversicherung -
Arzt
Damit ein Arzt seinen Beruf ausüben darf, muss diesem eine staatliche Zulassung in Form einer Approbation ausgeschrieben worden sein. Außerdem ist es staatlich vorgeschrieben, dass Ärzte in sogenannten Ärztekammern zusammengeschlossen sind. Eine Zulassung als Vertragsarzt wird bei der Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung erteilt.