Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

zuständige ärztekammer

14.10.2009 | 11:32 Uhr

Ärztekammer und Zahnärztekammer, Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer

Die Ärztekammern sind für die berufsständische Selbstverwaltung der Ärzte verantwortlich. Daher ist jeder Arzt dazu verpflichtet, Mitglied in der für seinen Umkreis zuständigen Ärztekammer zu sein.

Die Aufgaben der Ärztekammern sind dabei vielfältig. Zum einen sind diese dafür verantwortlich, die Prüfungen der Ärzte abzunehmen und die Arzthelferinnen-Ausbildungen zu organisieren. Außerdem ist es die Aufgabe der Ärztekammern, die Ärzte zu überwachen und bei möglichen Vergehen einzugreifen. Dies soll die Qualität im Gesundheitswesen sicherstellen.

Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Ärzte kontinuierlich durch Fortbildungen auf dem neusten Stand zu halten. Des Weiteren vertreten die Ärztekammern die Berufsinteressen der Ärzte. Dazu gehört allerdings auch, dass bei Streitigkeiten zwischen den Ärzten oder zwischen Arzt und Patient die Ärztekammern eine vermittelnde Rolle einnehmen müssen.

Die angehörigen Ärzte einer jeweiligen Ärztekammer wählen alle vier Jahre einen Vorstand und eine Vertreterversammlung der Kammer. Finanziert werden die Ärztekammern durch Beitragszahlungen der Mitglieder, d.h. den Ärzten.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “Ärztekammer und Zahnärztekammer, Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer”
  1. Michaela sagt:

    Hallo,
    ich habe einen 5 jährigen Sohn. Beim letzten Zahnarztbesuch, wurden drei Löcher festgestellt. Umgehend habe ich bei dem Arzt einen Termin vereinbart. Am 16 August hätte er den Termin. Jetzt ist der Zahnarzt natürlich im Urlaub. Aber wie solls anders sein, mein Sohn hat “jetzt” starke Schmerzen. Ich habe umgehend etliche Ärzte und auch Krankenhäuser angerufen ( da er eine Narkose braucht). Leider hilft mir niemand weiter und ich bekomme auf die schnelle keinen Termin. Selbst die Krankenkasse ist der Meinung das mein Sohn ruhig noch zwei Wochen Medikamente nehmen soll.
    Ist das nicht schon unterlassene Hilfeleistung??? Was soll ich tun?? Kann mir jemand helfen???

    Michaela

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