zahnarzt aufklärungspflicht
Ärztliche Aufklärungspflicht
Es ist das Recht eines jeden Menschen zu entscheiden, ob dieser ärztliche behandelt werden möchte und auch auf welche Weise. Jeder Arzt ist dazu verpflichtet, die Patienten über Art, Umfang und Verlauf eines Eingriffs zu informieren. Mindestens genauso wichtig ist allerdings, dass die Patienten über die Risiken, die ein Eingriff mit sich bringt, aufgeklärt werden.
Sollte der Versicherte nicht über die zuvor genannten Dinge aufgeklärt worden sein, dann hat dieser rechtlich gesehen nicht in die Behandlung eingewilligt. Sollte trotzdem eine Behandlung durchgeführt werden, dann würde dies als Körperverletzung und Behandlungsfehler angesehen werden und wäre somit eine Straftat. Überdies gilt: Je größer das Risiko einer Behandlung ist, desto besser muss der Patient aufgeklärt werden.