Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

voraussetzung arztregister

4.10.2009 | 15:07 Uhr

Arztregister / Bundesarztregister

Ein Arztregister beinhaltet alle Ärzte, die eine ambulante Behandlung von Patienten durchführen dürfen. Damit ein Arzt in das für seinen Zulassungsbezirk geltende Arztregister und in das Bundesarztregister eingetragen wird, muss dieser verschiedene Bedingungen erfüllen: Zum einen muss die Approbation als Arzt vorhanden sein.

Weiterhin muss eine Weiterbildung zum Facharzt oder zum Praktischen Arzt erfolgt sein. Zahnärzte sind außerdem zu einer zweijährige Vorbereitungszeit verpflichtet.

Des Weiteren ist ohne die Eintragung im Arztregister eine Zulassung als Vertragsarzt nicht möglich.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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