Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

4.10.2009 | 15:08 Uhr

Arztvorbehalt

Der Arztvorbehalt besagt, dass bestimmte Tätigkeiten nur von fachlich qualifizierten und approbierten Ärzten durchgeführt werden dürfen. Daher dürfen nichtärztliche Behandler keine Behandlung an Versicherten durchführen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn entweder ein Arzt dabei ist oder die Behandlung auf Anweisung eines Arztes erfolgt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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