verordnung krankenkasse
Aufklärungspflicht, Beratungspflicht und Auskunftspflicht der Krankenkassen und Pflegekassen
Die oben genannten Kassen sind verschiedene Pflichten auferlegt. Zum einen besteht die sogenannte Auskunftspflicht. Dies bedeutet, dass die Kranken- und Pflegekassen für die Versicherten ein Anlaufpunkt sein müssen, um sich Informationen über die Sozialleistungen einzuholen.
Unter der Aufklärungspflicht wird verstanden, dass den Krankenkassen und Pflegekassen auferlegt wurde, die Bevölkerung über die sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht wird unter der Beratungspflicht nicht die Aufklärung der Allgemeinheit verstanden, sondern die Beratung des Einzelnen über die Ansprüche und Pflichten.