Freitag, 10. September 2010

Erklärung

4.10.2009 | 15:32 Uhr

Aufsicht Gesundheitswesen / Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem untersteht indirekt dem Staat. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztlichen Vereinigungen, die Apothekerkammer und Ärztekammern alle dem Staat unterstehen. Dies hat zur Folge, das der Staat auch für das Handeln dieser verantwortlich ist.

Der Staat muss daher eine Aufsichtsfunktion einnehmen da permanent überprüft werden muss, ob die verschiedenen Körperschaften sich an das geltende Recht handeln und die Gesetze eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Staat sofort eingreifen, damit die Rechte der Bürger gewahrt werden und niemand zu Schaden kommt. Schließlich muss der Staat im Endeffekt für aufkommende Schäden und für falsches Verhalten haften.

Steffen Braun

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