Samstag, 18. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenkassen

21.06.2009 | 10:07 Uhr

Augenheilkunde, Ophthamologie und Makulardegeneration

Die derzeitigen News aus der Augenheilkunde in Deutschland beschäftigen nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch die Krankenkassen. In der Ophthalmologie, wie die Augenheilkunde auch genannt wird, ist zurzeit ein wirkendes Mittel gegen die Makulardegeneration zugelassen, welches die Abnutzung der Netzhaut im Allgemeinen aufhalten soll. Dier Ablösung der Netzhaut führt in vielen Fällen dazu, dass der Patient sein Augenlicht im Alter verliert. Durch die Lucentis Anwendung, welche mit einer kleinen Spritze erfolgt, wird dieser Prozess bei Patienten, die davon betroffen sind, aufgehalten, und führt so zu einer besseren Lebensqualität des Patienten. Diese Behandlung wird von den Krankenkassen im Idealfall übernommen, ist aber sehrt teuer. Ein Patient, der an der AMD leidet, muss mindestens einmal im Monat eine Lucentis Spritze bekommen, um die Krankheit in den Griff zu bekommen.

Die Krankenkassen sind regelrecht dazu gezwungen diese Behandlung für den Patienten zu bezahlen, falls dieser entsprechend versichert ist.

Zur Zeit macht sich aber in der Augenheilkunde Unmut über dieses Produkt breit, da es sich herausgestellt hat, dass es ein anderes Produkt gibt, was eigentlich für Darmkrebs erfunden worden ist, ähnlich wirkt wie das Lucentis. Da dieses Produkt namens Avestin aber nicht zugelassen ist für die Anwendung der AMD, kann der Arzt dieses Produkt nicht mit der Krankenkasse abrechnen.

Auf der anderen Seite ist es dem Patienten häufig nicht einmal bewusst, dass es dieses Produkt gibt, und Ihnen wird das Lucentis verschrieben, das sehr teuer ist.

Die Krankenkassen haben aber jetzt damit zu tun, dass sie mit dem zugelassenen Produkt Millionen von Euro ausgeben, aber im Grunde genommen ein anderes Produkt auf dem Markt ist, welches auch für die Krankheit eingesetzt werden könnte. Viele der Ärzte, die die Prozedur durchführen sind zertifiziert dafür, und müssen den gesamten Ablauf der Operation schriftlich festhalten. Andere Ärzte bieten das günstigere Produkt an, verlangen aber nicht sehr viel Geld für die Behandlung.

Das Problem bei dem nicht zugelassenen Produkt für die AMD sind aber die Forschungen, die ja bekanntlich für einen anderen Bereich galten. Jemand, der das Lucentis benutzt, kann immer damit argumentieren, dass das Produkt getestet worden ist, hilft, und im Endeffekt sehr sicher ist, und es kaum Risiken gibt.
Da die Wirtschaftskrise aber vor vielen Leuten kein Halt macht, hat sich die Anwendung von dem günstigeren Produkt in der letzten Zeit sehr verbreitet, was natürlich zum Ungut der Ärzte, und zum Vorteil der Krankenkassen auslegt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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