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Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung dient dazu, dass sie alle anfallenden Arztkosten trägt, die bei einem Auslandsaufenthalt im Krankheitsfall auftreten können. Grundsätzlich sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, wenn es sich um ein nicht EU-Land handelt, denn hier bestehen keine Abkommen mit deutschen Krankenkassen.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung kostet nicht viel und kann grundsätzlich für einen bestimmten Reisezeitraum abgeschlossen werden. Eine Auslandskrankenversicherung gilt für den ersten und letzten Urlaubstag im Urlaubsland. Bereisen Sie ein EU-Land, genügt ein Auslandskrankenschein, den Sie vor Reiseantritt bei Ihrer örtlichen Krankenkasse beantragen können.