zuzahlung kinder
Ausschluss von Arzneimitteln
Seit 2004 müssen die Versicherten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente selber tragen. Die Krankenkassen bezahlen diese nicht mehr. Dies gilt allerdings nicht für die Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für entwicklungsgestörte Jugendliche.
Außerdem wurde ein sogenannter Ausnahmekatalog von dem Gemeinsamen Bundesausschuss angefertigt. Dieser enthält nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die bei bestimmten Erkrankungen von den Krankenkassen übernommen werden.
Des Weiteren werden derartige Produkte nicht bezahlt, die die Lebensqualität erhöhen sollen. Hierunter fallen z.B. Haarwuchsmittel. Außerdem werden auch solche Produkte nicht von den Krankenkassen übernommen, bei denen ein eindeutiger Nutzen nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Ebenfalls werden sogenannte Bagatellarzneimittel nicht von den Krankenkassen bezahlt.