Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

4.10.2009 | 14:39 Uhr

Aut-idem-Regelung / Aut-simile-Substitution

Die Aut-idem-Regelung ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Durch diese Regelung werden die Apotheken dazu verpflichtet, ein günstiges Medikament an die Versicherten abzugeben, dass die gleichen Wirkstoffe und die gleiche Größe hat und somit im Wesentlichen nicht von dem zuvor vom Arzt aufgeschriebenen Medikament abweicht.

Hierdurch soll ein wirtschaftlicherer Umgang mit Medikamenten erzielt werden. Diese Austauschbarkeit ist allerdings nur rechtlich, wenn diese vom Arzt nicht ausgeschlossen wurde. Ein Austausch findet auch nur dann statt, wenn die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmen eingegangen ist.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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