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<title>Forum &#187; Forum: Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen - Recent Posts</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/</link>
<description>Forum &raquo; Forum: Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen - Recent Posts</description>
<language>en</language>
<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 08:56:55 +0000</pubDate>

<item>
<title>Matthew1904 on "Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenlos"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/krankenkasse-verweigert-mit-krankengeld-da-nicht-luckenlos#post-13324</link>
<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 11:36:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Matthew1904</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13324@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Ich habe mich schon beim UPD gemeldet, er hat mir geantwortet und ich habe ein Rechtsspruch von  LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2011 - L 16 KR 73/10.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Es wurde zwar Revision eingereicht aber kann ich das für einen widerspruch verwenden. Der wiederspruch wurde eingereicht mit dem Zusatz Begründung folgt.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ich bin echt am verzweifel, ich komm nirgendwo durch und ereiche fast keien wegen den Feiertagen die obendrein Echt beschissen waren....
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>Matthew1904 on "Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenlos"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/krankenkasse-verweigert-mit-krankengeld-da-nicht-luckenlos#post-13323</link>
<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 11:32:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Matthew1904</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13323@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo zusammen,&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Auch hier versuche ich es, ich muss sagen ich bin in dem Thema absolut Laie und kenn mich nicht aus, daher brauch ich unbedingt Hilfe.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ich habe eine Bandscheibenverwölbung und sollte nun eine Schmerztharpie und dannach eine intensive Krankengymnatstik&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich habe gestern ein schreiben von meiner KK bekommen. Kann mir jemand helfen oder Tipps geben was ich machen kann!!!! Ich war Heute bei meinem Arzt und er bestätigte mir das eine Lückenlose Krankschreibeung vorliegt und ich bis auf weiteres Arbeitsunfähig bin.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Schreiben der Krankenkasse!!&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Der Anspruch auf Krankengeld ensteht nach §46 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch V (SBG V) grundsätzlich ab dem Tag der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt. Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arzt jeweils auf der Arbeitsunfähigkeitsbscheinigung bzw. Auszahlschein für Krankengeld zu bestätigen. Der fortlaufende Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, das die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit jeweils vom behandelnden Arzt abschnittweise lückenlos festgestellt wird. ( d. h. spädestens am letzten Tag der zuletzt vorläufig bestätigten Arbeitsunfähigkeit).&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Endet ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss während des Anspruches auf Krankheit, so bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des Bezuges vn Krankengeld erhalten. Entsprechendes gilt bei WEgfall von Arbeitslosengeld. Wird die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit allerdings nicht - wie verstehend beschrieben- -lückenlos ärztlich festgestellt, endet die mit dem Krankengeldanspruch ausgestellte Mitgliedshaft (vgl. Urteile des Bundessozialgerichtes vom 26.06.2007, B1 KR08/07 und vom 20.11.2007, B1 KR38/06R).&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Es kommt für den Anspruch auf Krankengeld, der für jeden Bewilligungsabschnitt gesondert zu prüfen ist, also ausschließlich auf den Tag der gesetzlichen Feststelleung an. Eine rückwirkende Bescheinigung vom Arbeitsunfähigkeit hat keine Relevanz in Bezug auf das entstehen des Anspruches auf Krankengeld.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Wir haben für sie einen Auszahlschein von der Pr. *************, festgestellt am 16.12.2011 erhalten. die zuvor erhaltene Bescheinigung für die Krankengeldzahlung war bis zum 15.12.2011 begrenzt.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ihre Beschäftigung endete am 23.10.2011 Da sie sich jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits im Krankengeldbezug befanden, ist ihre Mitgleidschaft bis zum Zeitpunkt erhalten geblieben, bis zu dem Ihr Arzt den auszahlungsschein begrenzt hatte. dies war der 15.12.2011.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Wir haben sie am 09.11.2011 Ausführlich über diese Regelung informiert und beraten.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Nur durch die rechtzeitige Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit, in Ihrem Fall spädestens am 15.12.2011, hätte ihre Mitgliedschaft auf Grund des Krankengeldbezuges erhalten bleiben können.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Sollten sie ine neune Beschäfdigung aufgenommen haben bzw. sich arbeitlos gemeldet haben, teilen sie uns das mit. ansonsten setzen sie sich mit uns wegen einer freiwilligen Versicherung mit uns in Verbindung..&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;gegn diesen Entscheid können sie innerhalb von 4 wochen einspruch einlegen...&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ende&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;P.S. ich muss dazu sagen mein Arbeitsverhältniss ist nicht gekündigt sondern ich habe eine Ruhendes Arbeitsverhältniss und ich habe zum erstemal am 7.11.2011 Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Embarassed
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>krankenkasse.pupeschmatze on "Laßt Euch nicht einschüchtern"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/last-euch-nicht-einschuchtern-1#post-13322</link>
<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 22:46:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>krankenkasse.pupeschmatze</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13322@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;weiß, daß sie mach einem helfen kann.&#60;br /&#62;
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden&#60;br /&#62;
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem&#60;br /&#62;
Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;netto ca. 360 €.&#60;br /&#62;
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mehr, sie ist in einer großen, bekannten&#60;br /&#62;
Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,&#60;br /&#62;
daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war&#60;br /&#62;
mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;nun zu klären.&#60;br /&#62;
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für&#60;br /&#62;
mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,&#60;br /&#62;
einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche&#60;br /&#62;
Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,&#60;br /&#62;
die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)&#60;br /&#62;
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich&#60;br /&#62;
in der &#34;unversicherten Zeit&#34; keine Einnahmen hatte (ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder&#60;br /&#62;
arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen &#34;Schwarzjob&#34;, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von&#60;br /&#62;
dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,&#60;br /&#62;
noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten&#60;br /&#62;
von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Monat.&#60;br /&#62;
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte: &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich ging zum Rechtsanwalt.&#60;br /&#62;
Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch&#60;br /&#62;
beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten&#60;br /&#62;
und ihn einen Brief schreiben, weil:&#60;br /&#62;
nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.&#60;br /&#62;
eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK&#60;br /&#62;
schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen&#60;br /&#62;
Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-&#60;br /&#62;
klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.&#60;br /&#62;
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst&#60;br /&#62;
zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.&#60;br /&#62;
abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.&#60;br /&#62;
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>krankenkasse.pupeschmatze on "Laßt Euch nicht einschüchtern"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/last-euch-nicht-einschuchtern#post-13321</link>
<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 22:46:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>krankenkasse.pupeschmatze</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13321@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;weiß, daß sie mach einem helfen kann.&#60;br /&#62;
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden&#60;br /&#62;
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem&#60;br /&#62;
Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;netto ca. 360 €.&#60;br /&#62;
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mehr, sie ist in einer großen, bekannten&#60;br /&#62;
Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,&#60;br /&#62;
daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war&#60;br /&#62;
mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;nun zu klären.&#60;br /&#62;
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für&#60;br /&#62;
mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,&#60;br /&#62;
einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche&#60;br /&#62;
Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,&#60;br /&#62;
die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)&#60;br /&#62;
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich&#60;br /&#62;
in der &#34;unversicherten Zeit&#34; keine Einnahmen hatte (ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder&#60;br /&#62;
arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen &#34;Schwarzjob&#34;, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von&#60;br /&#62;
dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,&#60;br /&#62;
noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten&#60;br /&#62;
von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Monat.&#60;br /&#62;
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte: &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich ging zum Rechtsanwalt.&#60;br /&#62;
Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch&#60;br /&#62;
beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten&#60;br /&#62;
und ihn einen Brief schreiben, weil:&#60;br /&#62;
nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.&#60;br /&#62;
eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK&#60;br /&#62;
schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen&#60;br /&#62;
Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-&#60;br /&#62;
klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.&#60;br /&#62;
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst&#60;br /&#62;
zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.&#60;br /&#62;
abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.&#60;br /&#62;
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>Helmi on "Fortbestand der GKV-Mitgliedschaft bei Kündigung in der Elternzeit"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/fortbestand-der-gkv-mitgliedschaft-bei-kundogung-in-der-elternzeit#post-13313</link>
<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 17:44:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Helmi</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13313@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo,&#60;br /&#62;
vor Eintritt in die Elternzeit war ich gesetzlich pflichtversichert. Wegen einer beruflichen Versetzung meines Mannes und dem damit verbundenen weiten Umzug kündigte ich während der Elternzeit (nach ca. 2 Jahren) meine Arbeitsstelle. Die GKV hat mich zuvor telefonisch beraten, dass eine Kündigung keinen Einfluss auf Mitgliedschaft und Beitragsbefreiung wegen Elternzeit habe.&#60;br /&#62;
Nachdem nun meine Elternzeit endete und ich über meinen Mann beihilfeberechtigt bin, wollte ich mich bei meinem Mann privat familienversichern. Als ich eine Bescheinigung über die Versicherungsdauer in der GKV von meiner gesetzlichen Kasse forderte und meine Entscheidung zum Wechsel in die Beihilfe/PKV mitteilte, stellte man mir nur eine Bescheinigung bis zum Kündigungsdatum meiner alten Arbeitsstelle aus. Zur Begründung teilte die GKV mit, man habe vergessen, mir das Ende meiner Mitgliedschaft mitzuteilen und die Karte einzuziehen. Durch die fehlende Versicherungszeit von etwas mehr als einem Jahr entstehen nun bei der Weiterversicherung erheblich Probleme.&#60;br /&#62;
Die Fragen, die ich mir und dem Forum nun stelle: Ist es korrekt, dass meine gesetzliche Versicherung damals endete oder wird diese wegen Elternzeit immer bis zum Ablauf der Elternzeit fortgeführt?&#60;br /&#62;
Welche Konsequenzen hat eine falsche Beratung durch die GKV und die versäumte Mitteilung über das Ende der Pflichtversicherung, inklusiv der dadurch erlittenen Nachteile?&#60;br /&#62;
Was ist mit den nach der Kündigung erbrachten Leistungen der GKV, die trotz angeblich erloschener Mitgliedschaft erbracht wurden? Können diese gar zurückgefordert werden?&#60;br /&#62;
Ich bin ratlos - eine Nachversicherung sei nur für 6 Monate möglich, sagt die private Versicherung... Danke für die Einschätzungen!
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>keks on "PKV Wechsel und Maklergebühren"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/pkv-wechsel-und-maklergebuhren#post-13303</link>
<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 15:46:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>keks</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13303@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;also ich habe erst einen kostenlosen Onlinevergleich auf Seiten wie &#60;a href=&#34;http://www.asecio.de&#34; rel=&#34;nofollow&#34;&#62;http://www.asecio.de&#60;/a&#62; gemacht und bin dann zu einem unabhängigen Makler gegangen. So konnnte ich ihn gezielt auf die günstigeren Angebote ansprechen.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>oner on "Freiwillige KV- mit wenig Einkommen"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/freiwillige-kv-mit-wenig-einkommen#post-13302</link>
<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 19:56:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>oner</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13302@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;&#38;lt;&#38;lt;wie soll man das verstehen, Du kannst dir noch keine Krankenversicherung leisten ??&#60;br /&#62;
Seit dem 01.04.2007 bzw. seit dem 01.01.2009 ist jeder, in Deutschland wohnhaft Mensch&#60;br /&#62;
verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben, egal ob bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Privatkrankenkasse.&#38;lt;&#38;lt;&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Das soll man so verstehen, dass mein Einkommen ganz einfach noch nicht reicht, um monatliche KV-Beiträge zu zahlen.&#60;br /&#62;
Zuletzt war ich bei der AOK versichert bis 2010.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>mate on "Student über 30 Krankenversicherung höherer Beitrag"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/student-uber-30-krankenversicherung-hoherer-beitrag/page/2#post-13301</link>
<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 13:16:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>mate</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13301@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Also ein Zweitstudium folgt auf ein abgeschlossenes Erststudium. Wenn du demnach das erste Studium abgebrochen hast, zählt es nicht als Erststudium.... Und gut zu wissen das sich die Beiträge der Versicherung erhöhen, das hatte ich vorher auch noch nicht gewusst...
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>Andrea Hermes on "Student über 30 Krankenversicherung höherer Beitrag"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/student-uber-30-krankenversicherung-hoherer-beitrag/page/2#post-13286</link>
<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 14:00:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Andrea Hermes</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13286@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo,&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich hatte das gleiche Problem. Alter ist wirklich ein Fluch, besonders im Gesundheitssystem der BRD! Man wird direkt bestraft, wenn man mit dem Studium ein wenig länger braucht, aufgrund von Nebentätigkeiten, die man ja braucht, um die Kosten zu wuppen wie eben auch erhöhte Beiträge bei den Krankenkassen, Zuzahlungen (der Knaller!) etc. Ich hab ein wenig gebraucht um mich da durch zu wurschteln. Mir haben die Informationen in einschlägigen [url=http://www.versicherungsfrage.de/]Vergleichsportalen[/url] geholfen. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ich wünsche dir alles Gute, wird schon werden!&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Lieben Gruß,&#60;br /&#62;
Andrea &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;[url=http://www.versicherungsfrage.de/]Vergleichsportalen[/url]
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>Dragon001 on "Student über 30 Krankenversicherung höherer Beitrag"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/student-uber-30-krankenversicherung-hoherer-beitrag#post-13277</link>
<pubDate>Wed, 11 May 2011 15:49:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Dragon001</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13277@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Wie ist eigentlich das zweitstudium definiert?&#60;br /&#62;
Der fikus stufft mich noch ins erststudium ein, da ich das andere nicht erfolgreich abgeschlossen.&#60;br /&#62;
Die kk sagt das ist ein zweitstudium.&#60;br /&#62;
Allerdings finde ich bei allen möglich textstellen nur den begriff erfolgreich abgeschlossenes erst studiu .&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Bin verwirrrt
&#60;/p&#62;</description>
</item>

</channel>
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