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<title>Forum &#187; Forum: Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen - Recent Topics</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/</link>
<description>Forum &raquo; Forum: Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen - Recent Topics</description>
<language>en</language>
<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 11:37:24 +0000</pubDate>

<item>
<title>Matthew1904 on "Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenlos"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/krankenkasse-verweigert-mit-krankengeld-da-nicht-luckenlos#post-13323</link>
<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 11:32:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Matthew1904</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13323@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo zusammen,&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Auch hier versuche ich es, ich muss sagen ich bin in dem Thema absolut Laie und kenn mich nicht aus, daher brauch ich unbedingt Hilfe.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ich habe eine Bandscheibenverwölbung und sollte nun eine Schmerztharpie und dannach eine intensive Krankengymnatstik&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich habe gestern ein schreiben von meiner KK bekommen. Kann mir jemand helfen oder Tipps geben was ich machen kann!!!! Ich war Heute bei meinem Arzt und er bestätigte mir das eine Lückenlose Krankschreibeung vorliegt und ich bis auf weiteres Arbeitsunfähig bin.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Schreiben der Krankenkasse!!&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Der Anspruch auf Krankengeld ensteht nach §46 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch V (SBG V) grundsätzlich ab dem Tag der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt. Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arzt jeweils auf der Arbeitsunfähigkeitsbscheinigung bzw. Auszahlschein für Krankengeld zu bestätigen. Der fortlaufende Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, das die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit jeweils vom behandelnden Arzt abschnittweise lückenlos festgestellt wird. ( d. h. spädestens am letzten Tag der zuletzt vorläufig bestätigten Arbeitsunfähigkeit).&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Endet ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss während des Anspruches auf Krankheit, so bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des Bezuges vn Krankengeld erhalten. Entsprechendes gilt bei WEgfall von Arbeitslosengeld. Wird die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit allerdings nicht - wie verstehend beschrieben- -lückenlos ärztlich festgestellt, endet die mit dem Krankengeldanspruch ausgestellte Mitgliedshaft (vgl. Urteile des Bundessozialgerichtes vom 26.06.2007, B1 KR08/07 und vom 20.11.2007, B1 KR38/06R).&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Es kommt für den Anspruch auf Krankengeld, der für jeden Bewilligungsabschnitt gesondert zu prüfen ist, also ausschließlich auf den Tag der gesetzlichen Feststelleung an. Eine rückwirkende Bescheinigung vom Arbeitsunfähigkeit hat keine Relevanz in Bezug auf das entstehen des Anspruches auf Krankengeld.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Wir haben für sie einen Auszahlschein von der Pr. *************, festgestellt am 16.12.2011 erhalten. die zuvor erhaltene Bescheinigung für die Krankengeldzahlung war bis zum 15.12.2011 begrenzt.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ihre Beschäftigung endete am 23.10.2011 Da sie sich jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits im Krankengeldbezug befanden, ist ihre Mitgleidschaft bis zum Zeitpunkt erhalten geblieben, bis zu dem Ihr Arzt den auszahlungsschein begrenzt hatte. dies war der 15.12.2011.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Wir haben sie am 09.11.2011 Ausführlich über diese Regelung informiert und beraten.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Nur durch die rechtzeitige Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit, in Ihrem Fall spädestens am 15.12.2011, hätte ihre Mitgliedschaft auf Grund des Krankengeldbezuges erhalten bleiben können.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Sollten sie ine neune Beschäfdigung aufgenommen haben bzw. sich arbeitlos gemeldet haben, teilen sie uns das mit. ansonsten setzen sie sich mit uns wegen einer freiwilligen Versicherung mit uns in Verbindung..&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;gegn diesen Entscheid können sie innerhalb von 4 wochen einspruch einlegen...&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ende&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;P.S. ich muss dazu sagen mein Arbeitsverhältniss ist nicht gekündigt sondern ich habe eine Ruhendes Arbeitsverhältniss und ich habe zum erstemal am 7.11.2011 Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Embarassed
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>krankenkasse.pupeschmatze on "Laßt Euch nicht einschüchtern"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/last-euch-nicht-einschuchtern-1#post-13322</link>
<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 22:46:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>krankenkasse.pupeschmatze</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13322@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;weiß, daß sie mach einem helfen kann.&#60;br /&#62;
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden&#60;br /&#62;
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem&#60;br /&#62;
Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;netto ca. 360 €.&#60;br /&#62;
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mehr, sie ist in einer großen, bekannten&#60;br /&#62;
Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,&#60;br /&#62;
daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war&#60;br /&#62;
mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;nun zu klären.&#60;br /&#62;
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für&#60;br /&#62;
mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,&#60;br /&#62;
einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche&#60;br /&#62;
Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,&#60;br /&#62;
die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)&#60;br /&#62;
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich&#60;br /&#62;
in der &#34;unversicherten Zeit&#34; keine Einnahmen hatte (ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder&#60;br /&#62;
arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen &#34;Schwarzjob&#34;, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von&#60;br /&#62;
dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,&#60;br /&#62;
noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten&#60;br /&#62;
von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Monat.&#60;br /&#62;
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte: &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich ging zum Rechtsanwalt.&#60;br /&#62;
Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch&#60;br /&#62;
beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten&#60;br /&#62;
und ihn einen Brief schreiben, weil:&#60;br /&#62;
nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.&#60;br /&#62;
eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK&#60;br /&#62;
schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen&#60;br /&#62;
Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-&#60;br /&#62;
klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.&#60;br /&#62;
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst&#60;br /&#62;
zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.&#60;br /&#62;
abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.&#60;br /&#62;
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>krankenkasse.pupeschmatze on "Laßt Euch nicht einschüchtern"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/last-euch-nicht-einschuchtern#post-13321</link>
<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 22:46:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>krankenkasse.pupeschmatze</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13321@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;weiß, daß sie mach einem helfen kann.&#60;br /&#62;
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden&#60;br /&#62;
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem&#60;br /&#62;
Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;netto ca. 360 €.&#60;br /&#62;
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mehr, sie ist in einer großen, bekannten&#60;br /&#62;
Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,&#60;br /&#62;
daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war&#60;br /&#62;
mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;nun zu klären.&#60;br /&#62;
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für&#60;br /&#62;
mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,&#60;br /&#62;
einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche&#60;br /&#62;
Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,&#60;br /&#62;
die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)&#60;br /&#62;
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich&#60;br /&#62;
in der &#34;unversicherten Zeit&#34; keine Einnahmen hatte (ich &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder&#60;br /&#62;
arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen &#34;Schwarzjob&#34;, &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von&#60;br /&#62;
dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,&#60;br /&#62;
noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten&#60;br /&#62;
von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Monat.&#60;br /&#62;
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte: &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich ging zum Rechtsanwalt.&#60;br /&#62;
Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch&#60;br /&#62;
beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten&#60;br /&#62;
und ihn einen Brief schreiben, weil:&#60;br /&#62;
nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.&#60;br /&#62;
eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK&#60;br /&#62;
schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen&#60;br /&#62;
Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-&#60;br /&#62;
klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.&#60;br /&#62;
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst&#60;br /&#62;
zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.&#60;br /&#62;
abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.&#60;br /&#62;
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>Helmi on "Fortbestand der GKV-Mitgliedschaft bei Kündigung in der Elternzeit"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/fortbestand-der-gkv-mitgliedschaft-bei-kundogung-in-der-elternzeit#post-13313</link>
<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 17:44:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Helmi</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13313@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo,&#60;br /&#62;
vor Eintritt in die Elternzeit war ich gesetzlich pflichtversichert. Wegen einer beruflichen Versetzung meines Mannes und dem damit verbundenen weiten Umzug kündigte ich während der Elternzeit (nach ca. 2 Jahren) meine Arbeitsstelle. Die GKV hat mich zuvor telefonisch beraten, dass eine Kündigung keinen Einfluss auf Mitgliedschaft und Beitragsbefreiung wegen Elternzeit habe.&#60;br /&#62;
Nachdem nun meine Elternzeit endete und ich über meinen Mann beihilfeberechtigt bin, wollte ich mich bei meinem Mann privat familienversichern. Als ich eine Bescheinigung über die Versicherungsdauer in der GKV von meiner gesetzlichen Kasse forderte und meine Entscheidung zum Wechsel in die Beihilfe/PKV mitteilte, stellte man mir nur eine Bescheinigung bis zum Kündigungsdatum meiner alten Arbeitsstelle aus. Zur Begründung teilte die GKV mit, man habe vergessen, mir das Ende meiner Mitgliedschaft mitzuteilen und die Karte einzuziehen. Durch die fehlende Versicherungszeit von etwas mehr als einem Jahr entstehen nun bei der Weiterversicherung erheblich Probleme.&#60;br /&#62;
Die Fragen, die ich mir und dem Forum nun stelle: Ist es korrekt, dass meine gesetzliche Versicherung damals endete oder wird diese wegen Elternzeit immer bis zum Ablauf der Elternzeit fortgeführt?&#60;br /&#62;
Welche Konsequenzen hat eine falsche Beratung durch die GKV und die versäumte Mitteilung über das Ende der Pflichtversicherung, inklusiv der dadurch erlittenen Nachteile?&#60;br /&#62;
Was ist mit den nach der Kündigung erbrachten Leistungen der GKV, die trotz angeblich erloschener Mitgliedschaft erbracht wurden? Können diese gar zurückgefordert werden?&#60;br /&#62;
Ich bin ratlos - eine Nachversicherung sei nur für 6 Monate möglich, sagt die private Versicherung... Danke für die Einschätzungen!
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>anonymous on "PKV Wechsel und Maklergebühren"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/pkv-wechsel-und-maklergebuhren#post-11568</link>
<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 20:00:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>anonymous</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">11568@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hi Zusammen,&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;hab mal eine Frage an die Community. Ich würde gerne die PKV wechseln und nicht gerade zu den vermeintlich unabhängigen Maklern M.. und H..... gehen:-) Zum einen wollte ich euch fragen, wer denn tendenziell vom Preis-Leistungsverhältnis zu empfehlen ist UND vorallem, seit neuestem muss man ja die Maklerprovision offen legen. Wie viel ist realistisch die Versicherung runter zu handeln, was ist der gängige Prozentsatz.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Besten Dank im Voraus.
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>oner on "Freiwillige KV- mit wenig Einkommen"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/freiwillige-kv-mit-wenig-einkommen#post-13240</link>
<pubDate>Thu, 20 Jan 2011 08:49:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>oner</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13240@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo Leute!&#60;br /&#62;
Also zu meinem Problem:&#60;br /&#62;
Ich baue mir gerade ne selbständige/freiberufliche Tätigkeit als Mediendesigner auf.&#60;br /&#62;
Ich bin für den Anfang auch schon ganz zufrieden, allerdings sind die Aufträge noch nicht so lukrativ, dass ich mit dem Verdienst große Sprünge machen könnte.&#60;br /&#62;
Wie man sich jetzt vielleicht denken kann, kann ich mir noch  keine Krankenversicherung leisten.&#60;br /&#62;
Ich will allerdings auch nicht dem Staat auf der Tasche liegen (HartzIV), sondern mir was eigenes aufbauen.&#60;br /&#62;
Ich habe mich vorher schon im Internet etwas erkundigt, aber bin nicht wirklich zu einem Ergebnis gekommen.&#60;br /&#62;
Meine Frage wäre, wo kann ich mich am preisgünstigsten freiwillig krankenversichern?&#60;br /&#62;
Ich brauche keine Zusatzleistungen oder Krankengeld. Einzig ne medizinische Betreuung im Ernstfall wäre wichtig.&#60;br /&#62;
Kann mir jemand nen Tipp geben, wo ich die niedrigsten Beiträge bezahlen müsste?&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Für sonstige Tipps wäre ich natürlich auch dankbar.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;MfG&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Oner
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>anonymous on "Student über 30 Krankenversicherung höherer Beitrag"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/student-uber-30-krankenversicherung-hoherer-beitrag#post-11209</link>
<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 19:06:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>anonymous</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">11209@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo zusammen, ich bin Student und befinde mich derzeit im Erststudium - da ich jetzt (leider) die 30 Jahre überschritten habe, hat mich meine Krankenkasse nun aufgefordert den stolzen Betrag von 120 EUR zu zahlen und nicht mehr den verminderten Studentenbetrag. Ich befinde mich aber in der Regelstudienzeit und habe mein Erststudium vor dem 30 Lebensjahr angefangen, jedoch im Allgemeinen später weil ich mein Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht habe und bekomme ja auch noch Bafög. Ist das rechtens, dass ich jetzt diesen hohen Beitrag zahlen muss?? Ich habe da mal gelesen, dass es Ausnahmefälle gibt - mein Bearbeiter kann oder will mir nicht helfen ;(. Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen ...
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>Armin on "Private Zusatzversicherung bei Prothesenoperation"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/private-zusatzversicherung-bei-prothesenoperation#post-13276</link>
<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 12:30:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Armin</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13276@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo!&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Ich bin zurzeit bei der &#60;a href=&#34;http://versicherung-krankenkassen.de/versicherung-und-krankenkassen/&#34;&#62;gesetzlichen Krankenversicherung IKK&#60;/a&#62; versichert. In ein paar Monaten steht mir eine Hüftprothesenoperation bevor, und ich möchte bei der Rehaklinikwahl und der Operationsmethode frei wählen könne, ohne dass mir dabei hohe private Kosten anfallen. Wie lange vor einem medizinischen Eingriff muss man eine Zusatzversicherung abschließen, damit diese einen Anteil der Kosten übernimmt? Könnt ihr mir eine Versicherung dafür empfehlen?&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Danke!
&#60;/p&#62;</description>
</item>
<item>
<title>steffen on "Neuer Krankenversicherungsvolltarif der Bayerischen Beamtenkrankenkasse"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/neuer-krankenversicherungsvolltarif-der-bayerischen-beamtenkrankenkasse#post-228</link>
<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 14:04:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>steffen</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">228@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Habe eben eine Pressemitteilung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse erhalten und möchte die euch direkt weitergeben.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;-------------------------------------&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Kranken-versicherung AG:&#60;br /&#62;
Neue Top-Angebote: GrundschutzPRIVAT und GesundheitPRIVAT - Kompakt&#60;br /&#62;
Private Krankenversicherer erweitern ihre Produktpalette in der Krankheitskosten-Vollversicherung &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;München, Saarbrücken. Rund 83 Prozent der privat Kranken-versicherten wollen nicht zu einem anderen privaten Anbieter wechseln. Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest hat im Auftrag verschiedener Unternehmen der privaten Krankenver-sicherung (PKV) herausgefunden, dass das Wechselinteresse privat Versicherter zu einem anderen PKV-Unternehmen im ersten Halbjahr 2009 nicht so groß ist, wie ursprünglich ange-nommen. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Dennoch stellt die Gesundheitsreform die privaten Krankenver-sicherer auch weiterhin vor Herausforderungen: „Unsere Ziel bleibt es, möglichst viele Kunden von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung zu überzeugen. Wir arbeiten ständig dar-an, unsere Produktpalette um neue Tarife zu erweitern und wol-len damit neue Zielgruppen ansprechen“, sagt Axel Kamp-mann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Beamtenkran-kenkasse und der Union Krankenversicherung. Seit September bieten die beiden privaten Krankenversicherer der Versiche-rungskammer Bayern zwei neue Tarife in der Krankheitskos-ten-Vollversicherung an: „Mit GrundschutzPRIVAT und Ge-sundheitPRIVAT – Kompakt sowie unserem Multikanalvertrieb sind wir hervorragend aufgestellt, um neue Kunden von der Leistungsfähigkeit und Servicestärke unserer Unternehmen zu überzeugen“, betont Axel Kampmann. &#60;/p&#62;
&#60;p&#62;GrundschutzPRIVAT – optimaler Tarif für Selbstständige und Existenzgründer&#60;br /&#62;
GrundschutzPRIVAT ist ein günstiger Kompakttarif für kosten-bewusste Selbstständige oder Existenzgründer. Der Tarif leistet 100 Prozent bei der Erstbehandlung durch Primärärzte – darun-ter fallen Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte, nach-weislich hausärztlich tätige Internisten, Fachärzte für Frauen-heilkunde, für Augenheilkunde, für Kinderheilkunde, Notärzte oder Bereitschaftsärzte. Ebenso werden 100 Prozent bei der Folgebehandlung oder 80 Prozent bei der Erstbehandlung durch einen anderen als diesen Ärzten erstattet. Aufwendungen für Generika und für Originalpräparate, für die es keine Generi-ka gibt, werden außerdem vollständig übernommen. Nimmt die versicherte Person Originalpräparate trotz vorhandener Generi-ka in Anspruch, sind die Aufwendungen zu 80 Prozent erstat-tungsfähig. Der Tarif GrundschutzPRIVAT hat einen Selbstbe-halt von 900 Euro im Jahr. Aufwendungen für Vorsorgeunter-suchungen und Zahnprophylaxe werden nicht auf den Selbst-behalt angerechnet und sind im Hinblick auf die Beitragsrück-erstattung neutral.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Gesundheitsbewusste Kunden profitieren von Gesund-heitPRIVAT – Kompakt&#60;br /&#62;
Der Tarif GesundheitPRIVAT – Kompakt orientiert sich an GrundschutzPRIVAT und zeichnet sich bei Primärarztbehand-lungen sowie Arzneimitteln durch die gleichen Leistungen aus. Für Zahnersatz erstattet er die Aufwendungen bis zu 75 Pro-zent, sofern der Versicherte in den drei Kalenderjahren vor der Behandlung eine jährliche Zahnprophylaxe durchgeführt hat. Für jedes Jahr, in dem in diesem Zeitraum keine Prophylaxe durchgeführt wurde, vermindert sich der Erstattungssatz um 5 Prozent; in jedem Fall werden aber mindestens 60 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Ambulante Arzt- und Zahn-arztaufwendungen werden bis zu 3.000 Euro zu 80 Prozent er-stattet, darüber hinaus zu 100 Prozent. Vorsorgeuntersuchun-gen und Zahnprophylaxe werden auch hier nicht auf die Bei-tragsrückerstattung angerechnet.&#60;br /&#62;
Als kostengünstigere und leistungsreduzierte Variante des be-reits im April eingeführten Tarifs GesundheitPRIVAT richtet sich auch GesundheitPRIVAT - Kompakt insbesondere an gesund-heitsbewusste Kunden. Im Rahmen seiner Beitragsrückerstat-tung gibt es bei Leistungsfreiheit aktuell bis zu fünf Monatsbei-träge zurück. Darüber hinaus hält der Tarif für Kunden mit An-spruch auf Beitragsrückerstattung, die einen Body-Mass-Index (BMI) von 18 bis unter 25 nachweisen und bestätigen, dass sie Nichtraucher sind, ab Vollendung des 20. Lebensjahres einen jährlichen Bonus von jeweils 50 Euro bereit, maximal also 100 Euro. Vorsorgeuntersuchungen beeinträchtigen die Beitrags-rückerstattung nicht und werden auch auf den Selbstbehalt nicht angerechnet.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Beispiele:&#60;br /&#62;
Alter / Geschlecht	45 Jahre / Frau	45 Jahre / Mann 	30 Jahre /&#60;br /&#62;
Frau 	30 Jahre / Mann&#60;br /&#62;
Monatsbeitrag / Grund-schutzPRIVAT&#60;br /&#62;
208,71&#60;br /&#62;
158,83&#60;br /&#62;
129,39&#60;br /&#62;
90,64&#60;br /&#62;
Monatsbeitrag / Ge-sundheitPRIVAT – Kompakt&#60;br /&#62;
354,16&#60;br /&#62;
255,64&#60;br /&#62;
245,97&#60;br /&#62;
163,72&#60;br /&#62;
Das Höchstaufnahmealter für beide Tarife liegt bei 64 Jahren. Frühestmögli-cher Versicherungsbeginn ist der 1. Oktober 2008.&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und die Union Kran-kenversicherung AG bilden unter dem Dach der Consal Beteili-gungsgesellschaft AG die sechstgrößte Krankenversicherungs-gruppe in Deutschland und gehören zum Konzern Versiche-rungskammer Bayern. Er ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer Beitragseinnahmen von 5,66 Mrd. Euro (vorläufig) und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde.
&#60;/p&#62;</description>
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<title>frankreich on "Geburt im europäischen Ausland - Kostenübernahme"</title>
<link>http://www.kvportal.de/bbpress/topic/geburt-im-europaischen-ausland-kostenubernahme#post-13243</link>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 11:45:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>frankreich</dc:creator>
<guid isPermaLink="false">13243@http://www.kvportal.de/bbpress/</guid>
<description>&#60;p&#62;Hallo,&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;ich bin in Deutschland krankenversichert und habe mein Kind im europäischen Ausland zur Welt gebracht. Nun werden die Krankenhauskosten der Geburt nicht von der Krankenkasse übernommen. Ich habe die extrem hohe Rechnung vom Krankenhaus erhalten und soll nun diese selber zahlen. Besteht die Pflicht der Krankenkasse diese Kosten zu übernehmen bzw. zu erstatten? Wenn ja, in welchem Gesetz finde ich etwas dazu?&#60;/p&#62;
&#60;p&#62;Vielen Dank für die Hilfe!
&#60;/p&#62;</description>
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