Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. steffen
    Key Master

    nächste alte Frage.. :-)

    Posted 3 years ago #
  2. steffen
    Key Master

    In der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Der Anspruch von Krankengeld ist grundsätzlich am ersten Tag wenn du nichtmehr Arbeiten kannst (Begriff im Gesetz: Arbeitsunfähgikeit).

    Andere Leistungen haben aber vorm Krankegeld vorrang. Also das ist die 6 Wochen Weiterzahlung deines Arbeitgebers (Begriff Gesetz: Entgeltfortzahlung).

    Also nach 6 Wochen hast du normalerweise einen Anspruch.

    Bei den selbständigen kommt es immer darauf an, welche Tarif gewählt wurde und wie es die Satzung der Krankenkasse regelt.

    In der privaten Krankenversicherung kommt es auf deinen jeweiligen Vertrag an. :-)

    Posted 3 years ago #

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