Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    nach einigen Monaten der Beendigung einer ambulanten Psychotherapie werden die Aktenunterlagen in Kopie erbeten (2x)
    Der Psychologe verweigert, ohne darauf überhaupt zu reagieren.
    Schon während der Therapie wollte er sich nicht über Diagnose, Therapieverlauf oder Zielsetzung äußern. Das würde die Therapie obsolet machen.
    (bei Privatpatienten sieht er es allerdings anders)
    Der Klient fühlt sich in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt.

    Wie ist die Rechtslage?

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Rechtlich gilt, sofern ein Patient die Herausgabe von Behandlungsnachweisen und Behandlungsergebnissen verlangt, ist der Leistungserbringer zur Hausgabe in Kopieform ggf. auch im vollen Umfang verpflichtet. Heöfen wird Ihnen ein Fachanwalt für Gesundheitsrecht. Da es um Ihre diagnistischen, therapeutischen und Behandlungsdaten handelt, ist der Arzt bzw. Therapeut zur Herausgabe in Kopieform bei Verlangen verpflichtet.

    Weigert sich der Leistungserbringer, macht er sich stafbar, da er Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Persönlichkeitrecht ist verletzt, wenn der Leistungserbringer schriftlich und bei Verlangen auch schriftlich Ihnen keine Akteneinsicht bzw. Aktenkopien gewährt, damit Sie selbst davon überzeugt sein können, ob der Lesitungserbringer fachlich und schalich die Therapie medizinisch nach den gesetzlichen und gelehrten Vorgaben für Sie erfolgreich abgeschlossen wurde. Stellen Sie fest, dass der Leistungserbringer Sie entgegen Ihren Vorstellungen und des Leistungserbringers erfolgten Behandlungen unzureichend oder sogar fehlerhaft waren, begann der Leistungserbringer im strafrechtlichem Sinne eine Körperverletzung (denn SIE müssen mit der Therapie voll und ganz eiverstanden gewesen sowie auch aufgeklärt wurden sein).

    Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Leistung unzufrieden sind und daher die Aktenunterlagen von Ihrem Leistungserbringer einfordern.

    Ist das der Fall, wenden Sie sich bitte an Ihren Leistungsträger (Ihre Krankenkasse) und an einen Rechtsanwalt für den Fachbereich Gesundheit und Soziales (Rechtsbeistand). Es ist kaum vorstellbar, dass Ihnen von beiden genannten die Hilfe verweigert wird. Sie haben auf die Kopien ein generelles Recht. Alles gilt auch, wenn Sie die Therapie selbst gezahlt haben.

    Viel Erfolg!

    Posted 2 years ago #

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