Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

Anspruch auf Mutterschutzgeld

(3 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    ich lebe zurzeit im Ausland und bin im 4. Monat schwanger.
    Das Kind moechte in Deutschland zur Welt bringen.
    Habe ich ein Recht auf das Mutterschutzgeld sechs Wochen vorher und
    acht Wochen nach der Geburt?
    Und wieviel Unterstuetzung wuerde ich bekommen?
    Ich werde ca. acht Wochen vor der Entbindung nach Deutschlamd fliegen,
    reicht das aus um die Antraege zu stellen, ober muss dieses vorher geschehen?

    Vielen dank fuer ihre Bemuehungen schon mal im voraus
    Lieben Gruss
    Sunflower

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben nur Versicherte, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.

    Wie können Sie in Deutschland wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein?
    Eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist eher unwarscheinlich. Schwangere werden nur selten ein Beschaäftigungsverhältnis bekommen.
    Arbeitslos melden? Ja, aber sicher nus Hartz IV (Arbeitslosengeld II) Hier zahlt nicht die Antragstellung, sondern die Zahlung von Hartz IV.
    Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie inerhalb der letzten 12 Monate oder während der letzten 5 Jahren 2 JJahre imn Staaten der EU gesetzlich versichert waren.
    Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankeversichrung tritt auch dann ein, wenn Sie in Deutschland beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind und aus einem EU-Sataat eingereist sind, bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, oder aus einem Nicht-EU-Staat einreisen, Sie noch nie, oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und eine gesetzlich beglaubigte (über eine deutsche Ausländerbehörde) Aufenthaltsgenehmigung für einen zeitraum von mindestens über 12 Monate haben (es müssen mehr als 12 Monate sein!).

    Welche Unterlagen benötigt die gesetzliche Kraneknkasse?
    - Kopien: Nachweis über die Einreise nach Deutschland (Reisetickez, Reisepass, Visum Meldung zur Sozialversicherungspflicht oder Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Versicherungsnachweis der letzten gesetlichen ausländischen Krankenversichertug oder Nachweis über Aufenthaltsgenehmigung von über 12 Monaten und eventueller Versicherungsnachweis der letzten deutscne Krankenkasse, Einkommensnachweis
    - Orginal: deutsche ärtzliche Bescheinigung des mutmaßlichen Entbindungstermines, Antrag auf Mutterschaftsgeld, eventuelle Arbeitgeberdaten, sofern eine Bechäftigung in Deutschland ausgeübt wird,
    Antrag zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Wer hilft im Ausland?
    - die deuscheten diplomatische Vertretung (Deutsche Botschaft und/oder anderweitige deutsche Auslandsvertretung)
    - dieses Forum
    Wer hilft in Deutschland?
    - Ihre letzte gesetzliche deutsche Krankenversicherung
    - das auswärtige Amt (Fachbereich Sozialversicherung)
    - der Bundesverband der AOK, Ersatzkrankenkassen oder Betriebskrankenkassen
    - das Bundesversicherungsamt
    - die Verbraucherzentralen
    - dieses Forum

    Sofern weitere Anregungen erfoderlich sind, bitte ich um rege Beteiligung zur Klärung der o. g. Anfrage.

    Ihnen, Ihrem noch ungeborenen Kind und Iher Familie wünsche ich alles Gute

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Mutterschaftsgeld steht fast ausschließlich versicherungspflichtige Beschäftigten zu, da es eine Lohnersatzleistung darstellt. (siehe hier: http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/mutterschaftsgeld.html )

    Posted 2 years ago #

RSS feed für dieses Thema

Reply

You must log in to post.