Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. steffen
    Key Master

    1. Muss der Arbeitgeber bei freiwillig Krankenversicherten auch die Hälfte der Beiträge bezahlen?
    2. Gibt es dabei eine Höchstgrenze bis wieweit er die Beiträge zur Hälfte bezalen muss/darf?
    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des allegemeinen Beitragssatz. Der Arbeitnehmer zahlt die ander Hälfte plus den Zusatzbeitrag von 0,9%.
    Also schon seit einiger Zeit kein halbe/halbe mehr:

    Die Höchstgrenze zur Beitragszahlung ist abhängig von der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die beträgt derzeit 3.600 Euro monatlich. Wer mehr verdient braucht für den darüber hinaus gehenden Teil sein Gehaltes keine Beiträge zahlen, da er ja bereits den Höchstbeitrag zahlt.

    Posted 3 years ago #
  3. pumudu
    Inactive

    Äh ich bin der Anoymus Grüßle Pumudu

    Posted 3 years ago #

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