Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    ich habe mir jetzt die entsprechenden §§ im SBG durchgelesen, nachdem ich auf diee Frage gestossen wurde, aber ich bin mir nicht 100% sicher ob ich das richtige verstehe.
    Ich muß ja 18 Monate durchgehend bei einer KV versichert gewesen sein um welchseln zu können.
    Wenn ich nun aus einem Arbeitsverhältnis was zb 15 Monate bestand, heraus arbeitslos werde und das dann 4 Monate bin, bin ich doch 19 Monate bei meiner KV versichert und könnte wechseln, richtig? Oder endete der erste Zeitraum einfach mit Ende des Arbeitsverhältnis und es begann ein neuer mit Beginn der Arbeitslosigkeit?
    Wäre nett wenn mir jemand das mit Hinweis auf die entsprechenden §§ nochmal erklären könnte.
    Vielen Dank :-)
    Gruß
    Sabine

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
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    Hallo,

    sowohl während des Beschäftigungsverhältnisses, als auch während des Arbeitslosengeldbezuges besteht die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Somit sind in Ihrem Fall die 18 Monate Bindungsfrist erfüllt.

    Das Beschäftigungsverhältnis muss jedoch nahtlos in den Arbeitslosengeldbezug übergehen. Sollte dazwischen ein Tag Lücke liegen löst dies eine neue Bindungsfrist aus. Nicht alle Kassen bestehen darauf, aber gerade Kassen mit hohen Mitgliederverlusten (z.B. AOKen) prüfen hier ganz genau.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Sofern es zu einer Sperrzeit kommt, wird von der BA ab dem 2 Monat,die Beiträge getragen. Die Mitgliedscahft besteht also fort. Sollte es zu einer Unterbreuchng kommen, da kein Antrag auf Leistungen nach § 117 SGB II folgende, Arbeitslsoengeld I, gestellt wurde ,trit nach 4 wochen, 1 Monat, § 5 Abs 1 Nr. 13 in Kraft. eine neue Mitgliedschaft entsteht, somit entwickelt sich eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten. Sollte gleichzeitig ALG II - Hartz IV - bezogen werden, wird die Mitgliedschaft weiterfortgeführt, es entsteht keine neue Bindungsfrist.

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten, hat mir beim endgültigen Verstehen sehr weitergeholfen.
    Gruß
    Sabine

    Posted 2 years ago #

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