Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. Anton Butz
    Member

    Nach § 86 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – SGB X – sind die Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlichrechtlichen Vereinigungen verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch eng zusammenzuarbeiten.

    Dies funktioniert nicht zureichend, wenn beim Übergang aus dem Beschäftigungsverhältnis in das Sozialversicherungssystem der Status des Versicherten zu klären ist. Natürlich möchte jeder Versicherungszweig seine eigene Kasse schonen, weswegen jeweils die mögliche Zuständigkeit eines anderen Trägers geprüft wird.

    Dies wird durch differenzierte Begrifflichkeiten (arbeitsfähig / arbeitsunfähig, erwerbsfähig / nicht erwerbsfähig, krank, behindert, verfügbar, erwerbsgemindert, berufsunfähig ...) mit teilweise überschneidenden Inhalten sowie unterschiedliche Beurteilungszuständigkeiten (Krankenkasse / MDK, ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit, beratungsärztlicher Dienst der Rentenversicherung ...) mit gegenseitig unzureichendem Informationsaustausch begünstigt.

    Zur Vermeidung des Aufwandes und der Risiken gleichzeitig mehrer ärztlicher Begutachtungen – in meinem Extremfall durch die Arbeitsagentur, die Krankenkasse bzw. den MDK und die Rentenversicherung innerhalb eines Monats – erscheint es erforderlich, ein abgestimmtes System zu schaffen und zu nutzen.

    Optimal wäre, wenn für sämtliche Begutachtungen des Gesundheitszustandes zur versicherungsrechtlichen Entscheidung über Sozialleistungsansprüche eine einzige im Sozialversicherungssystem übergeordnete zentrale Organisation zuständig wäre. Das würde die enormen Reibungsverluste der bisherigen Verfahren und Divergenzen beseitigen und damit zur Effizienz und Kosteneinsparung im Sozialversicherungswesen beitragen

    Wenn Sie dies auch so sehen, haben Sie Gelegenheit die gleichlautende Petition zu unterstützen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13785

    Posted 1 year ago #
  2. Czauderna
    Member

    Hallo Herr Butz,
    optimal wäre nicht eine übergeordnete Begutachtungsstelle sondern dass auch die Leistungen von Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung und Arbeitsamt aus einer Hand zur Verfügung gestellt würden - dann gäbe es die, von Ihnen vollkommen zu Recht kritsierten "Schnittstellenprobleme" nicht.
    Rein verwaltungsmässig wirklich ein Optimum - eine Behörde, unter deren Dach Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (auch die UNfallversicherung könnte dazu) beheimatet werden - eine Verwaltung, wesentlich weniger Personal und einheitliche Leistungen für alle (Bürgerversicherung)in allen Lebenslagen - egal ob man Arbeitnehmer, Rentner, Selbständiger, Beamter, Alg I, ALG 2-Bezieher, Sozialhilfeepfänger oder sonstiger Versicherter ist - man wendet sich immer an die gleiche Stelle wenn es um Leistungen der einzelnen Gebiete geht.
    Die Dienststellen selbst werden entweder bei der Stadt oder dem Kreis angesiedelt und dort gibt es eben dann ein "Amt für Sozialversicherung".

    Ob allerdings unsere Gesellschaft diesen Totalumbau haben will, das wäre die andere Frage.
    Gruss
    Czauderna

    Posted 1 year ago #

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