Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Aufklärungspflicht der Krankenkassen

(2 posts)
  • Gestartet vor 1 year von anonymous
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  1. anonymous
    Inactive

    Frage:
    Sind die Krankenkassenkassen auf Grund ihrer Aufklärungs- und Beartungspflicht dazu aufgefordert, Kunden von sich aus darüber zu informieren, ob nach jünstem Gesetz eine Krankenkasse nur durch Kündigung zu wechseln sei?
    Werden die Bereiche der Aufklärungspflicht näher beschrieben? Wenn ja, wo?
    Antonia

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    für Sozialleistungsträger (also auch Krankenkassen) ist das in den §§ 13 bis 15 SGB I geregelt.
    Wobei mir nicht klar ist, welches jüngste Gesetz gemeint sein soll!????
    Vielleicht nähere Infos???
    Gruß
    RHW

    Posted 1 year ago #

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