Unser Sohn ist gesetzlich versichert und hat eine private Krankenzusatzversicheung. Dummerweise hat er sich eine Fraktur am Arm zugezogen. Das ganze ist im Kindergarten passiert und wird genauso behandelt wie ein Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallkasse zahlt.
Bei der Aufnahme im Krankenhaus gab eine Krankenschwester den Rat, nicht anzukreuzen, dass eine private Zusatzversicherung vorhanden ist, da sonst für eventuelle Folgeschäden oder notwenigen Reha-Ansprüche oder auch Rentenansprüche die Unfallkasse nicht zahlen würde. Eine weitere Krankenschwester bestätigte dies.
Kann das stimmen??
