War bei der BEK familienversichert. Bei der Überprüfung Mitte 2003 wurde festgestellt, dass ich in 2002 geringfügig über der Bemessungsgrenze lag - mich folglich privat zu versichern habe. Musste daraufhin die Beiträge für die vergangenen 18 Monate "abstottern".
Nun, 2008, ist nach einer Anfrage meinerseits festgestellt worden, dass ich laut Einkommensteuerbescheid eigentlich seit 2006 unter der Bemessungsgrenze von derzeit 350 Euro pro Monat liege. Mein Sachbearbeiter (übrigens sehr nett) verwies auf die Statuten, welche besagen, dass es meine Pflicht wäre, Änderungen meiner Einkommensverhältnisse umgehend an den Versicherer zu melden. Somit könne er mich zwar aus der Freiwilligen KV wieder in die Familienversicherung entlassen, meine ungerechtfertig eingezahlten Beiträge (135 Euro pro Monat) könnten allerdings nicht zurücküberwiesen werden. .......... Das finde ich ungerecht - zumindest ab 1.1.2007 müssten Rückerstattungen fließen.
Um einen Rat wär ich dankbar!
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Beiträge zurück?
(3 posts)-
Posted 3 years ago #
-
Das ist richtig was der Sachbearbeiter dir da gesagt hat. Du hättest halt den Steuerbescheid früher vorlegen müssen da vom Gesetz her nur mit Wirkung für die Zukunft Änderungen erfolgen dürfen.
Oder du gehst halt zu einer Krankenkasse die erstmal nur eine vorläufige Einstufung vornimmt und dann bei Vorlage der Einkommenssteuererklärung eine endgültige Einstufung vornimmt, dies gibt es z.B. bei der Deutschen BKK derzeit so.
Ob andere Krankenkassen das so machen ist mir derzeit nicht bekannt.
Posted 3 years ago # -
danke pumudu ........ ungerecht ists dennoch ...... kann den Est-Bescheid nicht früher vorlegen, als ich den von FA krieg ........ cu, woraudo
Posted 3 years ago #
Reply
You must log in to post.
