Hallo,
ich habe mich schon durch etliche Seiten gelesen und auch schon mit 2 verschiedenen Krankenkassen telefoniert (2 Leute / 2 Meinungen :-) ).
Aber ich hätte einfach gerne noch eure Meinung dazu, nähere Infos, vll sogar Gesetzestexte, Formulare oder so?
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist ja nur möglich solange das monatliche Gesamteinkommen der Person (in diesem Fall die Ehefrau) 355€ (400€ bei geringfügiger Beschäftigung) nicht übersteigt. Was wird in diesem Gesamteinkommen alles berücksichtigt?
Und wie weit kann eine Krankenkasse rückwirkend sagen, sie erfüllen seit dann und dann die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr, sind freiwillig bzw pflichtversichert und müssen seitdem X€ nachzahlen?
Die gesetzliche Versicherungspflicht besteht ja erst seit 04/07. Kann eine Krankenkasse dann den Zeitraum davor auch mit anrechnen oder nicht?
Und wenn die Person dann noch eine private BU-Rente bezieht, sind da dann wieder andere Voraussetzungen gegeben, weil ein Rentenbezug ja immer vordergründig ist und man dann pflichtversichert ist?
Danke schonmal. :-)
Gruß.
