In den Krankenkassenunterlagen steht, dass die Krankenkassen ab 01.o1.2010 gesetzlich verpflichtet sind, für Mitglieder die der Datenermittlung zustimmen, die Beitragszahlungen an das Finanzamt zu übermitteln. Wenn man der Datenübermittlung nicht zustimmt, könnten die Beiträge nicht mehr bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Ist dies richtig, oder muss die Krankenkasse auch anders dem Versicherten eine Beitragsbescheinigung ausstellen, die er dann selbst beim Finanzamt einreichen kann?
