Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Komisch über die Nichtzahlung einer Beitragsrückerstattung wird sich hier aufgeregt, aber keine spricht von seiner Steuerhinterziehung, die er damit jedes Jahr begangen hat, den diese erstatteten Beträge sind Einnahmen und können nicht zu 100% für sich verbucht werden. Wenn dann muß jeder die schon die Aufrechnung richtig machen

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Käse

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    richtig! es gilt das sogenannte Zuflussprinzip! Und dass muss angegeben werden! Aber manche sind und bleiben blöd!

    Posted 2 years ago #

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