Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo Leute,

    ich bin zur Zeit noch Angestellte, werde aber bald in den Mutterschaftsurlaub gehen. Ursprünglich war geplant, dass ich zwei Jahre nach der Geburt Zuhause bleibe. Kann ich nach dem Mutterschutz noch weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder müsste ich mich bei meinem Mann mit versichern lassen? Dieser hat jedoch durch seine Selbstständigkeit nur eine private Krankenversicherung. 

    Kann mich jemand bei diesem Thema aufklären, damit ich weiß, wie ich krankenversichert sein werde?

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    gemäß § 192 SGB V bleibt die Mitgliedschaft während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auch u. a. dann bestehen, wenn Elternzeit in Anspruch genommen wird oder der Anspruch auf Elterngeld besteht. Die private Krankenversicherung ist der fortstehenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nachrangig. Auf deutsch heißt das, dass die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bis zum Ende der Elternzeit weiter fortbesteht. Der Arbeigeber sollte die Elternzeit schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung senden Sie bitte in Kopieform an Ihre Krankenkasse. In diesem Zusammenhang ist jedoch mit einen Antrag auf Familienversicherung die Krankebversicherung Ihres neugeborenen Kindes mit der gesetzlichen Krankenkasse noch abzuklären, ob das Neugeborene über Ihre Mitgliedschaft familienversichert werden kann. Hier ist es wichtig, dass man das Einkommen des Ehegatten angibt und nachweist. Der Nachweis sollte über die letzte Steuererklärung oder einer Gewinn- und Verlusstrechnung erfolgen. Hier ist also der Steuerberater Ihres Ehegatten gefragt.

    Für Sie und Ihre Familie wünsche ich alles Gute.

    Posted 2 years ago #

RSS feed für dieses Thema

Reply

You must log in to post.