Ich bin Angestellte in einer Halbtagsbeschäftigung und werde für längere Zeit Krankengeld beziehen. Um mein Einkommen aufzubessern, möchte ich von zu Hause aus im Internet ein Geschäft aufbauen, für das ich ein Gewerbe anmelden muß.
Wie verhält es sich dann mit der Kranken- und Rentenversicherung?
Muß ich mich freiwillig versichern oder bin ich weiterhin durch das Beschäftigungsverhältnis versichert?
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Bezug v.Krankengeld, gleichzeitige gepl.Selbstständigkeit besteht die gesetzlVS?
(2 posts)-
Posted 2 years ago #
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Moin!
Da sind 2 wichtige Punkte zugleisch zu klären:
1. Bist hauptberuflich angestellt oder selbstständig?
2. Kannst du überhaupt arbeiten? Der Arzt muss eindeutig erklären, dass du für die eine Tätigkeit AU bist, für die andere nicht.zu 1:
Wenn du idR deinen hauptsächlichen Lebensunterhalt aus der Beschäftigung erzielst trifft Alternative 1 zu. In diesem Fall muss dein AG der nebenberuflichen Tätigkeit zustimmen! Bei Alternative 2 (du arbeitest mind. 15 Std. die Woche in der Selbstständigkeit oder verdienst damit mehr) bist du hauptberuflich Selbstständig und musst dich freiwillig versichern. Dann werden alle Einkünfte von dir zur Beitragszahlung herangezogen (mind. ~300.- €/Monat). Die Beiträge hast du dann selber zu zahlen.zu 2:
Was machst du und was hast du für eine AU?
Bsp: Einzelhandel, Karpaltunnel-Syndrom --> wie willst du deine Maus am PC bedienen? Dann bist auch dort AU.
Deswegen: Gaqnz genau mit dem Arzt und deiner Kasse drüber sprechen!Posted 2 years ago #
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