Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    wer fällt denn nun darunter?
    Bei der Ikk/Hkk ist die Information: Wer KEINEN Existenzgründerzuschuss bekommt.
    Bei der BKK (Schwenningen) heisst es: Nur wer Existenzgründerzuschuss bekommt.

    Es sollten doch wohl einheitliche Regelungen gelten. Bei der Hkk kann man es mindestend auf der Internetseite nachlesen...

    hat jemand Erfahrung damit, evtl mit einer der genannten KV´s?

    Danke,
    Daniel

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    hier ist wohl die abgesnkte Mindesbemessungsgrenze für selbstständige gemeint.
    Die gilt a) für Personen mit Exi-zuschuss, wenn eben dieser unter der Grenze liegt (ca 1300e mtl) und b) für Personen, für die die sog. Beitragsentlastung zutrifft.
    Hier ist eine detaillierte Einkommens- und Vermögensprüfung vorzunehmen, Am besten Antragsvordruck von der IKK besorgen und vom Steuerberater ausfüllen lassen.
    (Arbeitsweise bei der SIGNAL IDUNA IKK)

    Posted 2 years ago #

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