@40
Die Erhebung des Zusatzbeitrages wie von der DAK vorgenommen ist leider rechtlich gesehen vollkommen korrekt. Schliesslich müssen die Krankenkassen die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht mehr auskommen und einen Zusatzbeitrag erheben müssen erst einen entsprechenden Antrag beim BVA stellen.
Eine rechtswidrige Beitragserhebung wäre vom BVA niemals genehmigt worden !
Falls du mit der Zahlung des Zusatzbeitrages nicht einverstanden bist hoffe ich für dich das du bis zum 15.03. gekündigt hast und den Beitrag nicht bezahlen musst, ansonsten wirst du um eine Beitragszahlung für den Februar wohl nicht herumkommen.
Ich bin übrigens selber bei einer Konkurrenzkasse tätig (ohne Zusatzbeitrag) nur um eventuellen Anschuldigungen vorzubeugen.
